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Regelung bei Krankheiten

Kranke Kinder dürfen eine Kita nicht besuchen - sie gehören nach Hause!

 

Bitte informieren Sie uns bis 08.00 Uhr, wenn Ihr Kind krank ist und nicht in die Einrichtung kommt und wie lange es voraussichtlich zu Hause bleibt.

 

Bei ansteckenden Krankheiten (nach dem Infektionsschutzgesetz) muss die Kita-Leitung informiert werden. Zur Wiederaufnahme ist bei einigen Krankheiten ein ärztliches Attest erforderlich.

 

Nach Fieber (38,5 °C) und Durchfall sind 48 symptomfreie Stunden abzuwarten, bevor die Einrichtung wieder besucht werden darf.

 

Vor der Aufnahme Ihres Kindes in die Einrichtung, weisen Sie uns bitte anhand des Impfausweises nach, ob Ihr Kind gegen Masern (Pflicht!) geimpft ist.

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